Auf Nummer sicher gehen – mit der Tierhalterhaftpflicht!

Haustiere sind in Deutschland außerordentlich beliebt. Fast 35 Millionen tierische Mitbewohner nennen die Bundesbürger ihr Eigen. Mit 17 Millionen sind die meisten davon Katzen. Doch auch etwa 13 Millionen Hunde und ungefähr eine Million Pferde und Ponys befinden sich darunter. Fast immer ist das Zusammenleben von Mensch und Tier harmonisch und problemlos. Doch wenn Haustiere einen Schaden verursachen, liegt dieser oft genug nicht im Bagatellbereich. Daher sollte sich jeder Tierhalter vor der Anschaffung darüber informieren, wer im Zweifel haftet und wie dieses Haftungsrisiko am einfachsten ausgeschlossen werden kann. Im Folgenden versuchen wir, einen kurzen Überblick über die rechtliche Situation zu schaffen.

Definition des Haftpflichtbegriffs


In Deutschland ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen heraus eine Verpflichtung für den Schädiger, dem Geschädigten den durch ihn verursachten Schaden zu ersetzen. Das kann eine zerbrochene Fensterscheibe sein oder auch ein schwerer körperlicher Schaden im Rahmen eines Verkehrsunfalls. Fahrzeughalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn sie ihr Kraftfahrzeug für den Straßenverkehr zulassen möchten. Für den Privatbereich verfügen die meisten Menschen über eine separate Haftpflichtversicherung, die für Schäden wie die oben erwähnte zerbrochene Fensterscheibe aufkommt. Sie ersetzt jedoch auch Schäden, die aus der Haltung von zahmen Haustieren wie Katzen, Vögeln oder Nagetieren resultieren.

Wie sieht das mit Hunden und Pferden aus?

Hunde und Pferde sind kein Bestandteil der privaten Haftpflichtversicherung. Schäden, die durch die Haltung dieser Tiere verursacht werden, müssen durch eine eigene Tierhalterhaftpflicht abgesichert werden. Wird eine solche Police nicht abgeschlossen, haftet der Halter mit seinem privaten Vermögen und hat Schadenersatz in unbegrenzter Höhe zu leisten. Es sollte daher immer im Interesse des Tierhalters liegen, sich für einen derartigen Fall abzusichern, zumal die Höhe der Schäden bisweilen exorbitant sein kann. Gerade bei derart großen Tieren wie Pferden, die im Zweifel nicht einfach an einer Leine zurückgehalten werden können, entstehen in Extremfällen Schäden in sechsstelliger Höhe. Dies sind keine unrealistischen Märchen, denn Pferde, die durchgehen und auf angrenzende Straßen laufen, verursachen immer wieder teils schwere Verkehrsunfälle mit Sach- und Personenschäden.

Ist eine Tierhalterhaftpflicht verpflichtend?

Unverständlicherweise gibt es in Deutschland keine Verpflichtung dazu, für sein Pferd eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. In Anbetracht des Risikos und der Tragweite potenzieller Schadensfälle ist diese Police für Pferdehalter aber die wichtigste Versicherung und gilt als unverzichtbar. Pferde sind Fluchttiere mit einem starken Willen. Zudem ist es aufgrund der körperlichen Konstitution von Pferd und Mensch nicht möglich, ein unkontrolliertes Wegrennen des Tieres zu verhindern. Etwas anders stellt sich die Sachlage bei Hunden dar. Zwar gibt es auch hier keine bundesweite Verpflichtung zum Abschluss eine Hundehalterhaftpflichtversicherung, jedoch scheren die meisten Bundesländer richtigerweise aus und schreiben dem Halter diese vor. Tatsächlich ist Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland, welches dem Halter den Abschluss eines entsprechenden Vertrags völlig freistellt. In Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Berlin dagegen muss jeder Hund, unabhängig von der Rasse, haftpflichtversichert werden. In allen anderen Bundesländern gilt eine Versicherungspflicht für Hunde nur dann, wenn diese einer bestimmten Rasse angehören. In manchen Fällen kann der Halter diese Verpflichtung umgehen, wenn er durch ein Gutachten nachweist, dass der spezielle Hund als ungefährlich gilt.

Fazit – eine Tierhaftpflicht ist eine sinnvolle Investition

Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung gehört es zum Verantwortungsbewusstsein eines jeden Tierhalters, für sein Tier eine Versicherung abzuschließen – im eigenen Interesse und vor allem im Interesse der Allgemeinheit. Darüber hinaus sind die Kosten für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung überschaubar und nehmen im Rahmen der Gesamtkosten für ein Tier nur einen kleinen Anteil ein.

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